Eine »niedrige zweistellige Zahl« an befreundeten Regierungsstellen habe der BND bis 2013 abgehört - so steht es im jetzt teils bekannten parlamentarischen Prüfbericht. Klingt überschaubar?
Gleich danach ist von »mehreren Dutzend Fällen« die Rede. Sind also Dutzende eine niedrige zweistellige Zahl? Was meint dann die »mittlere zweistellige Zahl« von zivilen Organisationen, von Unternehmen und auch Medien, die man ausforschte? Wer sind die »Einzelpersonen«, die laut Bericht in großer Zahl ins Visier gerieten?
Das wussten offenbar auch diejenigen oft nicht, die nun die BND-Praktiken im Auftrag des Souveräns - unser aller also - begutachteten. Sicher ist nur zweierlei: Erstens hat der BND in Fällen, die zu begutachten unseren Vertretern gestattet war, gegen Auftrag und Recht gehandelt. Zweitens waren wohl schon diese bekannten Verstöße so gravierend, dass der Bericht eilig entschärft wurde, um diplomatischem Ärger vorzubeugen.
Wird ein Dienst, der so mit dem Souverän umgeht, sich an die vagen Beschränkungen halten, die ihm die »BND-Reform« jetzt auferlegt? Wird diese die Grauzone einhegen, in der sich der Dienst bewegt? Oder im Gegenteil problematische Praktiken legitimieren, wie Kritiker aus der Opposition befürchten?
Auch das kann auf bestehender Basis kaum jemand seriös beurteilen. Nicht aus Zufall - denn die Politik des permanenten Fragezeichens ist Geschäftsgrundlage der Geheimen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1018415.politik-des-fragezeichens.html