München. Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der »Münchner Merkur« und die »tz« gehören, wollte den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. »Damit haben wir gerechnet«, sagte der Anwalt des Zeitungs-Verlages, Wolfgang Serini. Der Gerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zu. dpa/nd
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