Verlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
München. Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der »Münchner Merkur« und die »tz« gehören, wollte den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. »Damit haben wir gerechnet«, sagte der Anwalt des Zeitungs-Verlages, Wolfgang Serini. Der Gerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zu. dpa/nd
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