nd-aktuell.de / 05.10.2016 / Ratgeber / Seite 26

Wenn eine Versicherung für die Handwerkerkosten eintritt

Steuertipp

Das ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse Wüstenrot & Württembergische (W&W) aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 6. April 2016 (Az. 13 K 136/15E).

Im verhandelten Fall erlitt die Klägerin an ihrem Grundstück einen Wasserschaden, der sie insgesamt 3224 Euro kostete. Der Betrag wurde voll von der Versicherung übernommen.

Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine zusätzliche Vergünstigung in der Form einer Steuerermäßigung ab, da eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin nicht vorlag. Eine Revision an den Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen. W&W/nd