Über dieses Thema und weitere Rechte rund um Haus- und Wohnungsschlüssel informiert die Deutsche Anwaltauskunft (DAV). »Der Vermieter darf den Einbau eines Sicherheitsschlosses nicht verbieten«, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der DAV. Bei Auszug muss der Mieter die Sicherheitstechnik allerdings wieder entfernen.
Darüber hinaus glauben manche Vermieter, dass sie einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten dürfen. »Das ist ein Trugschluss. Dem Mieter stehen alle Wohnungsschlüssel zu«, erläutert der Experte. Und der Mieter darf diese Schlüssel auch vervielfältigen und an Dritte, etwa Postboten, weitergeben. DAV/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029132.mieter-muessen-selbst-zahlen.html