nd-aktuell.de / 17.01.2007 / Ratgeber
Kosten der Instandhaltung
Wir sind Mieter eines teuren PKW-Stellplatzes in der Tiefgarage, die mit einem elektronischen Türschloss versehen ist. Als Schlüssel für die Einfahrt dient ein so genannter Transponder, der sehr störanfällig ist. Wir mussten schon mehrfach den Schlüsseldienst anfordern und jede Hilfe mit 15 Euro bezahlen. Der Vermieter lehnt neuerdings die Übernahme von Instandsetzungskosten ab. Er verweist auf den Mietvertrag, in dem es heißt, dass sich Mieter an der Schadensbeseitigung der »Absperrvorrichtung« mit (damals) 100 DM pro Jahr zu beteiligen hätten. Ist das rechtmäßig ?
Familie E., Frankfurt/Oder
Wenn im Mietvertrag die Übernahme von Bagatellkosten für Kleinreparaturen vereinbart worden ist, entspricht das der mietrechtlichen Praxis, auch wenn Vermieter grundsätzlich für die Instandsetzung selbst aufkommen müssen, das gilt auch für Schäden an Türschlössern und Schlüsseln, die nicht vom Mieter verursacht worden sind. Und ein Transponder ist nichts anderes als ein moderner Schlüssel, dessen Instandsetzung Sache des Vermieters ist. Im Vertrag wurde dies geschickt kaschiert. Er enthält auch mit dem Hinweis auf 100 DM pro Jahr, die erforderliche Begrenzung für Bagatellreparaturen. Damit ist diese für den Mieter nachteilige Regelung rechtlich zulässig. Der uns vorliegende Mietvertrag über die Nutzung des Einstellplatzes bürdet den Mietern allerhand weitere Zumutungen auf. Sie dürfen u.a. keinerlei Reinigungs-, Pflege-, oder Wartungsarbeiten auf dem Stellplatz vornehmen.
Wer solche Vertragsbedingungen vereinbart, hat sie auch einzuhalten! Deshalb muss man vor der Unterschrift sehr genau prüfen, worauf man sich eigentlich einlässt.
Ob sich ein gerichtlicher Streit wegen des Problems, Transponder gleich Schlüssel, lohnt, ist zweifelhaft, obwohl Mieter einen einklagbaren Anspruch auf die Übernahme von Reparaturkosten durch den Vermieter haben.
H.K.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/103579.kosten-der-instandhaltung.html