nd-aktuell.de / 01.02.2017 / Ratgeber / Seite 26

Recht in Italien

Kinder in Italien dürfen laut einem Urteil des dortigen Verfassungsgerichtes nun auch den Nachnamen der Mutter annehmen. Die bisherige Regelung, die ausschließlich Väter bevorzugt, ist verfassungswidrig, wenn beide Eltern es anders wünschten. Bisher bekamen Kinder verheirateter Eltern in Italien automatisch den Nachnamen des Vaters.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Regelung in Italien schon 2014 als diskriminierend angeprangert und eine gesetzlichen Änderung gefordert. Das italienische Parlament hatte eine entsprechende Gesetzesänderung bereits verabschiedet, die aber vom Senat blockiert wurde. dpa/nd