Leipzig. Ein Polizeibeamter muss für den Motorschaden seines Dienstautos aufkommen, wenn er den Wagen grob fahrlässig falsch betankt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Es wies die von dem Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern erhobene Klage gegen den Schadenersatzanspruch des Landes ab. Das Land hatte 4500 Euro gefordert. dpa/nd
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