Super statt Diesel: Polizist muss zahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig. Ein Polizeibeamter muss für den Motorschaden seines Dienstautos aufkommen, wenn er den Wagen grob fahrlässig falsch betankt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Es wies die von dem Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern erhobene Klage gegen den Schadenersatzanspruch des Landes ab. Das Land hatte 4500 Euro gefordert. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal