Super statt Diesel: Polizist muss zahlen
Leipzig. Ein Polizeibeamter muss für den Motorschaden seines Dienstautos aufkommen, wenn er den Wagen grob fahrlässig falsch betankt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Es wies die von dem Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern erhobene Klage gegen den Schadenersatzanspruch des Landes ab. Das Land hatte 4500 Euro gefordert. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.