nd-aktuell.de / 07.02.2017 / Politik / Seite 2

Europäische Verträge

Der Vertrag von Maastricht gilt als einer der drei Gründungsverträge der Europäischen Union (EU). Mit dem im Dezember 1991 ausgehandelten Dokument wurde zwei Jahre später aus der Europäischen Gemeinschaft die EU in ihrer heutigen Form. Der Vertrag ermöglichte den Einstieg in eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik. Zudem wurde die Wirtschafts- und Währungsunion gegründet.

Als die ersten zwei EU-Gründungsverträge gelten der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag). Sie wurden im März 1957 in Rom unterzeichnet und werden deswegen auch die »Römischen Verträge« genannt. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sollte der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr gesichert werden. Ziel der Euratom war es, Aufbau und Entwicklung der Atomindustrie in den Mitgliedsstaaten zu fördern.

Die jüngsten wichtigen EU-Verträge sind die Verträge von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und Lissabon (2007). Letzterer räumte zum Beispiel dem EU-Parlament mehr Rechte ein und sorgte für eine klarere Regelung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen der Union und den Mitgliedsländern. dpa/nd