Bützow. Die Stadt Bützow in Mecklenburg-Vorpommern muss knapp 471 000 Euro Soforthilfe des Landes für die Aufräumarbeiten nach dem Tornado 2015 nicht zurückzahlen. Wie das Innenministerium am Montag mitteilte, sei die Soforthilfe auf Antrag der Stadt Bützow in eine sogenannte Sonderbedarfszuweisung umgewandelt worden. Damit muss das Geld nicht mehr zurückgezahlt werden. Das Ministerium hatte für die Notsicherung und Beseitigung von Schäden an städtischen Gebäuden nach dem Tornado eine Million Euro bereitgestellt. Der Wirbelwind war im Mai 2015 durch die Kleinstadt gezogen und hatte verheerende Schäden angerichtet. Bürgermeister Christian Grüschow hatte die Schadenssumme im vergangenen Jahr auf 40 Millionen Euro geschätzt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041006.tornado-soforthilfe-kann-buetzow-behalten.html