Tornado-Soforthilfe kann Bützow behalten
Bützow. Die Stadt Bützow in Mecklenburg-Vorpommern muss knapp 471 000 Euro Soforthilfe des Landes für die Aufräumarbeiten nach dem Tornado 2015 nicht zurückzahlen. Wie das Innenministerium am Montag mitteilte, sei die Soforthilfe auf Antrag der Stadt Bützow in eine sogenannte Sonderbedarfszuweisung umgewandelt worden. Damit muss das Geld nicht mehr zurückgezahlt werden. Das Ministerium hatte für die Notsicherung und Beseitigung von Schäden an städtischen Gebäuden nach dem Tornado eine Million Euro bereitgestellt. Der Wirbelwind war im Mai 2015 durch die Kleinstadt gezogen und hatte verheerende Schäden angerichtet. Bürgermeister Christian Grüschow hatte die Schadenssumme im vergangenen Jahr auf 40 Millionen Euro geschätzt. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.