nd-aktuell.de / 27.01.2007 / Brandenburg

Amt mit »gewisser Unabhängigkeit«

Streit um Präsidentenposten für Landesrechnungshof hält an / Kritik vom amtierenden Leiter

Wilfried Neiße
Der amtierende Präsident des Landesrechnungshofes (LRH), Klaus-Dieter Arlt, hat zur Sorgfalt bei der regulären Neubesetzung des Amtes geraten. In einem dem ND vorliegenden Brief spricht er sich indirekt gegen das von Ministerpräsident Matthias Platzeck gewählte Verfahren aus. Nachdem vor einigen Wochen die frühere Präsidentin des Rechnungshofes Gisela von der Aue in die Funktion der Berliner Justizsenatorin gewechselt war, hält der Streit um die Nachfolge weiter an. In einem Eilverfahren hatten SPD-Fraktionschef Günter Baaske und Ministerpräsident Matthias Platzeck die SPD-Abgeordnete Britta Stark als künftige Präsidentin ausgerufen. Das aber war auf den massiven Widerstand beim Koalitionspartner CDU gestoßen. Dort ist man nicht ohne weiteres von der Eignung der Frau Stark überzeugt. Denn sie hatte sich bislang vor allem auf dem Felde der Innen- und Sicherheitspolitik betätigt und gilt zugleich als eine Figur im inneren SPD-Führungskreis Brandenburgs. Für Klaus-Dieter Arlt ist zu gewährleisten, »dass ein neuer Präsident des LRH die ihm gebietende Achtung und Anerkennung erfährt«. Eine »gewisse Parteienunabhängigkeit« des Bewerbers dürfte dabei »nicht von Schaden sein«, ließ er wissen. Damit stellte sich Arlt auf die Seite von Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD), der inzwischen ein entsprechendes Verfahren eingeleitet hat. »Die Entscheidung des Präsidenten des Landtags, das Verfahren zur Wahl von vakanten Stellen am LRH auf Rechtssicherheit überprüfen zu lassen, wird begrüßt.« Arlt tritt für eine umfassende Klärung des Ablaufs des Verfahrens und der Voraussetzungen, die an einen Bewerber gestellt werden«, ein. Bezogen auf die Eil-Nominierung von Frau Stark heißt es bei ihm: Die herausragende Stellung eines Rechnungshof-Präsidenten »sollte dazu führen, dass aus einem möglichst großen Kreis von ernsthaften Vertretern der kompetenteste Kandidat als anerkannte Persönlichkeit aus der Wahl des Landtags als Sieger hervorgeht«.