nd-aktuell.de / 15.02.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

So funktionierten die illegalen Cum-Ex-Deals

Eine Steuer mehrfach erstattet bekommen? Für den normalen Menschenverstand hört sich das unmöglich an, schließlich kann man nur das zurückbekommen, was man einmal hergegeben hat. Doch bei den Cum-Ex-Deals war das offenbar Unmögliche möglich. Dazu brauchte es im Grunde »nur« drei Personen mit genügend krimineller Energie: einen Verkäufer A, einen Käufer B und einen zwischengeschalteten Leerverkäufer C.

Leerverkäufer C verkaufte B kurz vor dem Dividendenstichtag eine Cum-Aktie, mit der B Anrecht auf die Dividende hatte. Diese Aktie besaß C jedoch nicht, außerdem musste er die Aktie erst nach dem Stichtag liefern. Zwischenzeitlich bekam A auf seine Aktien die Dividende abzüglich der Kapitalertragssteuer ausgeschüttet. War A ein institutioneller Anleger, konnte er sich diese zurückerstatten lassen und erhielt von seiner Depotbank dafür einen Bescheid.

Nun kaufte Leerverkäufer C kurz nach dem Dividendenstichtag die Aktie von A, um sie an B weiterzureichen. Dieser erhielt nicht wie ausgemacht eine Cum-Aktie mit Dividendenanspruch, sondern lediglich eine sogenannte Ex-Aktie ohne Anspruch. Weil diese Ex-Aktie meist weniger wert ist als die Cum-Aktie, zahlte Leerverkäufer C Käufer B eine Kompensation in Höhe der Nettodividende. Da die Depotbank - zumindest offiziell - nichts von dem Leerverkauf mitbekommen hatte, konnte Käufer B bis 2012 sich von ihr einen Rückerstattungsbescheid in Höhe der abgeführten Steuer ausstellen lassen. So erhielten sowohl A und B die Steuer zurückerstattet, obwohl die Abgabe nur einmal gezahlt wurde. spo