nd-aktuell.de / 12.04.2017 / Ratgeber / Seite 24

Habe ich Recht auf Belegeinsicht?

Leserfrage

Antwort gibt Michaela Rassat, Juristin von D.A.S. Rechtsschutz

Mieter haben das Recht, die Originalbelege und Rechnungen des Vermieters einzusehen. Aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, Fotokopien anzufertigen und diese dem Mieter per Post zuzuschicken. In der Regel muss der Mieter in den Räumen des Vermieters die Belege durchsehen. Ausnahmen lassen die Gerichte zu, wenn der Vermieter weit entfernt wohnt oder der Mieter krankheits- oder altersbedingt nicht mobil ist. Bei der Sichtung dürfen Mieter auch Abschriften oder Fotos anfertigen. Wer die Abrechnung nachprüfen möchte, sollte dies innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt tun.