Habe ich Recht auf Belegeinsicht?
Leserfrage
Antwort gibt Michaela Rassat, Juristin von D.A.S. Rechtsschutz
Mieter haben das Recht, die Originalbelege und Rechnungen des Vermieters einzusehen. Aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, Fotokopien anzufertigen und diese dem Mieter per Post zuzuschicken. In der Regel muss der Mieter in den Räumen des Vermieters die Belege durchsehen. Ausnahmen lassen die Gerichte zu, wenn der Vermieter weit entfernt wohnt oder der Mieter krankheits- oder altersbedingt nicht mobil ist. Bei der Sichtung dürfen Mieter auch Abschriften oder Fotos anfertigen. Wer die Abrechnung nachprüfen möchte, sollte dies innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt tun.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.