nd-aktuell.de / 26.05.2017 / Politik / Seite 6

Zschäpe-Gutachter in Erklärungsnot

NSU-Prozess: Nebenkläger stellen Befangenheitsantrag gegen Psychiater

München. Der Freiburger Psychiater Joachim Bauer, der die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe für vermindert schuldfähig erklärt hatte, gerät immer stärker in die Kritik. Mehrere Nebenkläger im NSU-Prozess stellten am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen, der von Zschäpes beiden Wunsch-Verteidigern als Gutachter benannt worden war.

Bekannt wurde auch, dass Zschäpes Mutter das Zerwürfnis mit ihrer Tochter gegenüber Polizeibeamten einst auch mit deren rechter Einstellung begründet hatte. Das berichtete ein Polizist, der als Zeuge geladen war. Zschäpes Mutter verweigerte zwar wie 2013 die Aussage, stimmte aber nun der Verwertung ihrer Äußerungen bei der Polizei 2011 zu. Damals sagte sie: »Die politische Einstellung meiner Tochter war nicht der ausschlaggebende, jedoch ein sehr bedeutender Grund für unser Zerwürfnis.« Sie selbst tendierte demnach eher in die linke Richtung.

In dem Befangenheitsantrag der Nebenkläger gegen Bauer heißt es, dieser habe jede professionelle Distanz verloren, die Befangenheit sei offenkundig. Die Nebenkläger begründen das mit einer E-Mail Bauers an den Online-Chef der Welt-N24-Gruppe, in der Bauer einen »exklusiven Beitrag« über Zschäpe angeboten habe - er habe ein Gutachten erstellt, »das einigen nicht passt«. »Das Stereotyp, dass Frau Zschäpe das nackte Böse in einem weiblichen Körper ist, darf nicht beschädigt werden«, schrieb der Psychiater über den Umgang mit Zschäpe. Und weiter: »Eine Hexenverbrennung soll ja schließlich Spaß machen.«

Damit diffamiere Bauer alle Prozessbeteiligten, heißt es in dem Befangenheitsantrag, den die Rechtsanwältin Doris Dierbach verlas. Der Psychiater sehe sich »offensichtlich als Retter« der Hauptangeklagten vor einer »Hexenverbrennung« - dabei habe ein Sachverständiger sein Gutachten objektiv zu erstatten. Vergangene Woche war bereits bekanntgeworden, dass Bauer versucht hatte, Zschäpe Pralinen in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim mitzubringen.

Bauer hatte der Angeklagten eine schwere abhängige Persönlichkeitsstörung attestiert: Zschäpe sei hochgradig abhängig von ihrem Freund Uwe Böhnhardt gewesen. Hingegen hatte der vom Oberlandegericht bestellte Sachverständige, der Psychiater Henning Saß, der 42-Jährigen volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Mit Bauer hatte Zschäpe - anders als mit Saß - mehrfach gesprochen. dpa/nd