Vermieter können die Miete in laufenden Mietverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, um sie an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen«, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Das Mieterhöhungsverlangen muss einige Anforderungen erfüllen:
Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen.
Ein Mieterhöhungsverlangen muss begründet sein.
Das Schreiben muss an alle Mieter gehen.
Der Name der Person, die die Mieterhöhung fordert, muss angegeben sein.
Die Frist von zwölf Monaten zur erneuten Erhöhung muss eingehalten werden.
Die Kappungsgrenze muss eingehalten werden.
Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen (dürfen).
Der Mieter hat den Rest des Monats, in dem er das Schreiben erhält, plus zwei weitere Monate Zeit zur Prüfung. Wer ein Mieterhöhungsverlangen erhalte, sollte es einem Anwalt vorlegen, rät Swen Walentowski.
Bei Einverständnis genügt eine formlose Zustimmung oder die vorbehaltlose Zahlung der neuen Miete. Weigert sich der Mieter, kann der Vermieter klagen. Der Fall geht dann womöglich vor Gericht. DAV/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053227.das-verlangen-pruefen-lassen.html