nd-aktuell.de / 05.07.2017 / Ratgeber / Seite 24

Stundenplan für Raucher

Urteil zum Rauchen auf der Terrasse

Das hat das Dortmunder Landgericht am 8. Juni 2017 (Az. 1 S 451/15) entschieden und damit einer Klage von Nachbarn weitgehend stattgegeben.

Die Nachbarn hatten beklagt, dass ihnen der Rauch direkt in die Wohnungen ziehe und sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen könnten. Das Gericht hat nun einen Raucher-Stundenplan aufgestellt, der rund um die Uhr gilt.

Danach darf auf der Terrasse drei Stunden lang geraucht werden, gefolgt von einem ebenso langen Rauchverbot.

Mit dem Urteil wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Dortmunder Amtsgerichts gekippt, nach der es keine Einschränkungen für das Raucher-Ehepaar gegeben hatte.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. dpa/nd