Stundenplan für Raucher
Urteil zum Rauchen auf der Terrasse
Das hat das Dortmunder Landgericht am 8. Juni 2017 (Az. 1 S 451/15) entschieden und damit einer Klage von Nachbarn weitgehend stattgegeben.
Die Nachbarn hatten beklagt, dass ihnen der Rauch direkt in die Wohnungen ziehe und sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen könnten. Das Gericht hat nun einen Raucher-Stundenplan aufgestellt, der rund um die Uhr gilt.
Danach darf auf der Terrasse drei Stunden lang geraucht werden, gefolgt von einem ebenso langen Rauchverbot.
Mit dem Urteil wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Dortmunder Amtsgerichts gekippt, nach der es keine Einschränkungen für das Raucher-Ehepaar gegeben hatte.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.