nd-aktuell.de / 07.07.2017 / Politik / Seite 14

Bothmer und die Suche nach der Unsterblichkeit

Hans Caspar von Bothmer (1656 bis 1732) entstammte dem niederen niedersächsischen Landadel und begann früh, im Dienste der Welfen Karriere zu machen. Er wurde zu deren wichtigstem Strippenzieher im Ausland und setzte alles daran, dass sein Name später nicht in Vergessenheit geriet. Zunächst investierte er in den Erwerb höherer Adelstitel, 1713 wurde er Reichsgraf. Nun fehlte ihm noch ein angemessenes Herrschaftsgebiet. 1721 bis 1731 erwarb er für viel Geld zahlreiche Güter in Westmecklenburg. Zu deren Zentrum wurde die Schlossanlage Bothmer, mit deren Bau man 1726 begann. Historiker gehen davon aus, dass Bothmer versuchte, sich mit der großen Barockanlage ein Stück Unsterblichkeit zu schaffen - was seinem Wahlspruch »Respice Finum« (Bedenke das Ende) entspräche. Ob der in London verankerte Schlossherr je die Absicht hatte, in Mecklenburg zu wohnen, ist unklar. Er sorgte jedoch dafür, dass seine großzügigen Baupläne auch in London bewundert werden konnten. Bereits Mitte der 1720er Jahre bestimmte Bothmer per Testament zudem die Erbfolgeregelung für sein neues Reich. Die besagt, dass stets der älteste männliche Nachkomme der Familie das Erbe antritt. Die Vermögensmasse war unveräußerlich und konnte nur als Ganzes weitergegeben werden. Die Regelung sollte den Fortbestand des Hauses Bothmer sichern und galt bis ins 20. Jahrhundert. nd