Bothmer und die Suche nach der Unsterblichkeit

  • Lesedauer: 1 Min.

Hans Caspar von Bothmer (1656 bis 1732) entstammte dem niederen niedersächsischen Landadel und begann früh, im Dienste der Welfen Karriere zu machen. Er wurde zu deren wichtigstem Strippenzieher im Ausland und setzte alles daran, dass sein Name später nicht in Vergessenheit geriet. Zunächst investierte er in den Erwerb höherer Adelstitel, 1713 wurde er Reichsgraf. Nun fehlte ihm noch ein angemessenes Herrschaftsgebiet. 1721 bis 1731 erwarb er für viel Geld zahlreiche Güter in Westmecklenburg. Zu deren Zentrum wurde die Schlossanlage Bothmer, mit deren Bau man 1726 begann. Historiker gehen davon aus, dass Bothmer versuchte, sich mit der großen Barockanlage ein Stück Unsterblichkeit zu schaffen - was seinem Wahlspruch »Respice Finum« (Bedenke das Ende) entspräche. Ob der in London verankerte Schlossherr je die Absicht hatte, in Mecklenburg zu wohnen, ist unklar. Er sorgte jedoch dafür, dass seine großzügigen Baupläne auch in London bewundert werden konnten. Bereits Mitte der 1720er Jahre bestimmte Bothmer per Testament zudem die Erbfolgeregelung für sein neues Reich. Die besagt, dass stets der älteste männliche Nachkomme der Familie das Erbe antritt. Die Vermögensmasse war unveräußerlich und konnte nur als Ganzes weitergegeben werden. Die Regelung sollte den Fortbestand des Hauses Bothmer sichern und galt bis ins 20. Jahrhundert. nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.