Die Initiative »Berlin braucht Tegel« kann einen Werbebrief des Senats für die Schließung des Flughafens weiterhin nicht verhindern. Nach dem Verwaltungsgericht wies am Donnerstag auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Eilantrag der Initiative zurück, die die Sendung an 1,2 Millionen Haushalte verhindern will. Verwaltungsgerichte seien hier nicht zuständig, hieß es zur Begründung. Die Tegel-Befürworter könnten sich an das Verfassungsgericht wenden. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag auch als inhaltlich unbegründet angesehen. Die Brief-Aktion des Senats soll 430 000 Euro kosten und in komprimierter Form Argumente für die Tegel-Schließung enthalten. Am 24. September können die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Volksentscheid über die Zukunft von Tegel abstimmen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1063215.senat-darf-briefe-zu-tegel-an-haushalte-verschicken.html