Senat darf Briefe zu Tegel an Haushalte verschicken
Die Initiative »Berlin braucht Tegel« kann einen Werbebrief des Senats für die Schließung des Flughafens weiterhin nicht verhindern. Nach dem Verwaltungsgericht wies am Donnerstag auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Eilantrag der Initiative zurück, die die Sendung an 1,2 Millionen Haushalte verhindern will. Verwaltungsgerichte seien hier nicht zuständig, hieß es zur Begründung. Die Tegel-Befürworter könnten sich an das Verfassungsgericht wenden. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag auch als inhaltlich unbegründet angesehen. Die Brief-Aktion des Senats soll 430 000 Euro kosten und in komprimierter Form Argumente für die Tegel-Schließung enthalten. Am 24. September können die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Volksentscheid über die Zukunft von Tegel abstimmen. dpa/nd
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