nd-aktuell.de / 13.09.2017 / Ratgeber / Seite 28

Hotelgast läuft gegen Glaswand

Schmerzensgeld

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Mit dieser Begründung verurteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. Juni 2017 einen Hotelbetreiber zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das OLG hob damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Lübeck (Az. 11 U 109/16) teilweise auf.

Im verhandelten Fall verletzte sich eine Frau beim Versuch, das Hotel durch eine gläserne Drehtür zu betreten. Nach Auffassung des OLG verstieß der Hotelbesitzer gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es reiche nicht, dass der gesamte Eingangsbereich gut erkennbar sei. Erforderlich sei vielmehr, dass leicht zu erkennen ist, wo sich die Öffnung der Tür befindet. Das Gericht sah aber ein Mitverschulden der Frau, da die Glasfläche erkennbar war und sie bereits drei Tage Gast im Hotel war und sich hier auskannte. dpa/nd

Beim Einsteigen in den Zug gestürzt

Eine Frau verletzte sich am Bahnhof Hildesheim beim Einsteigen in einen Waggon schwer. Sie musste im Krankenhaus an der Halswirbelsäule operiert werden. Sie machte die NordWestBahn für den Unfall verantwortlich und verlangte als Ausgleich 25 000 Euro Schmerzensgeld.

Die Begründung: Der Boden des Waggons habe sich weit unterhalb der Bahnsteigkante befunden, weshalb sie sozusagen »ins Leere« trat und kopfüber in den Waggon gestürzt.

Die NordWestBahn wies die Vorwürfe zurück. Der Höhenunterschied zwischen dem Bahnsteig und dem Boden des Waggons betrage nur 18 Zentimeter. Das sei keineswegs gefährlich, zumal sich an den Einstiegstüren Haltegriffe befänden und Hinweisschilder vorm Höhenunterschied warnten.

Das Landgericht wies mit Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az. 5 O 97/16) die Klage der Bahnkundin auf Schmerzensgeld nach Vorortbesichtigung ab. Die Höhendifferenz von maximal 15 bis 20 Zentimeter sei nicht so groß, dass hier zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig wären. Warnschilder an den Türen reichten völlig aus. Höhenunterschiede zwischen den Bahnsteigen und den Waggons seien technisch unvermeidbar. Fahrgäste müssten sich darauf einstellen und beim Einsteigen aufpassen. OnlineUrteile.de