Dresden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai muss der Freistaat bestimmten Beamten in Sachsen Nachzahlungen in Höhe von etwa 85 Millionen Euro zahlen. Das teilte das sächsische Finanzministerium am Dienstagabend mit. Mehr als 10 000 Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern der Besoldungsgruppen A 10 und aufwärts stünden Nachzahlungen zu, sagte ein Ministeriumssprecher. Bei ihnen hatte sich die Ost-West-Angleichung damals verzögert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai Sonderregelungen für die Jahre 2008 und 2009 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts hatten damals Nachteile hinnehmen müssen. So wurden ihre Bezüge später an das Westniveau angeglichen als die der Gruppen bis A 9. Außerdem galt für sie ein Tarifabschluss erst mit Verzögerung. dpa/nd
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