Mehr als 10 000 Beamte in Sachsen bekommen Nachzahlungen
Dresden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai muss der Freistaat bestimmten Beamten in Sachsen Nachzahlungen in Höhe von etwa 85 Millionen Euro zahlen. Das teilte das sächsische Finanzministerium am Dienstagabend mit. Mehr als 10 000 Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern der Besoldungsgruppen A 10 und aufwärts stünden Nachzahlungen zu, sagte ein Ministeriumssprecher. Bei ihnen hatte sich die Ost-West-Angleichung damals verzögert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai Sonderregelungen für die Jahre 2008 und 2009 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts hatten damals Nachteile hinnehmen müssen. So wurden ihre Bezüge später an das Westniveau angeglichen als die der Gruppen bis A 9. Außerdem galt für sie ein Tarifabschluss erst mit Verzögerung. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.