nd-aktuell.de / 27.09.2017 / Ratgeber / Seite 23

Bei Krankheit gegen Abmahnung wehren

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit abmahnen. Zulässig ist diese Warnung nur wegen eines Fehlverhaltens, auf das der Arbeitnehmer Einfluss hat, also etwa wegen Unpünktlichkeit. Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen aufmerksam. Wer eine unberechtigte Abmahnung erhält, kann sich dagegen wehren: mit einer schriftlichen Gegendarstellung, die erklärt, warum man die Abmahnung nicht für gerechtfertigt hält. Arbeitnehmer sollten zudem verlangen, dass der Arbeitgeber die unberechtigte Abmahnung zurücknimmt und aus der Personalakte entfernt.