Koblenz. Im Streit um die Pension des Ex-Staatssekretärs und scheidenden Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig muss die Stadt Koblenz die finanzielle Hauptlast schultern. Der Sozialdemokrat teilte am Montag mit, dass die Kommune hier rechtlich keine Versorgungsansprüche beim Land Rheinland-Pfalz geltend machen könne, obwohl er 19 Jahre Staatssekretär der Landesregierung war. Stadtoberhaupt ist er erst seit 2010. Auch auf die Frage, ob seine damalige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wenige Tage vor dem Start im OB-Amt für die Stadt einen finanziellen Nachteil von rund 700 000 Euro bedeute, antwortete Hofmann-Göttig, es stimme, dass die Stadt Koblenz hier kein Geld vom Land fordern könne. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte die Versetzung in den Ruhestand durch Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) schon 2013 kritisiert. Hofmann-Göttig ist noch bis April 2018 im Amt. Wegen der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhält er bereits seit 2010 neben dem OB-Gehalt ein Ruhegehalt von netto rund 1300 Euro vom Land. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1070087.streit-um-pension-des-koblenzer-ob.html