nd-aktuell.de / 17.01.2018 / Ratgeber / Seite 23

Arbeitgeber zahlt keinen Lohn: Arbeitsagentur springt ein

Bekommt ein Arbeitnehmer zu Unrecht keinen Lohn, hat er eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die sogenannte Gleichwohlgewährung greift zum Beispiel nach einer umstrittenen Kündigung oder wenn der Arbeitgeber Zahlungsschwierigkeiten hat. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin.

Arbeitnehmer bekommen dann zunächst Unterstützung von der Arbeitsagentur und gegebenenfalls später den Rest des Lohnes erstattet - nach einer erfolgreichen Klage gegen die Kündigung etwa. Das gezahlte Arbeitslosengeld holt sich die Agentur dann wiederum vom Arbeitgeber zurück.