nd-aktuell.de / 24.01.2018 / Ratgeber / Seite 27

Unfallpech am Jahresende

Kfz-Versicherung

Uwe Strachovsky

Es gibt aber Möglichkeiten, die persönliche Unfallbilanz zu retten. Bagatellschäden müssen nicht über die Versicherung laufen. Wer sich mit dem Unfallgegner einigt und die Kosten selbst bezahlt, behält eine weiße Weste. Größere Schäden sind innerhalb einer Woche der Haftpflichtversicherung anzuzeigen.

Übernimmt die Autoversicherung die Kosten, gibt es eine weitere Chance: Wird innerhalb bestimmter Fristen diese Summe an die Versicherung zurückgezahlt, wird der Unfall so gewertet, als wäre er nicht geschehen. Der Autofahrer bekommt seinen Schadenfreiheitsrabatt rückwirkend zum 1. Januar angerechnet. In der Regel gibt es bei der Haftpflicht als auch bei der Kasko sechs Monate Bedenkzeit.

Oft weiß man nicht, wie teuer der Schaden ist und überlässt die Regulierung lieber der Versicherung. Die meisten Versicherer informieren danach von sich aus, wenn der zu zahlende Schadenersatz relativ gering war und weisen auf die Möglichkeit der Rückzahlung hin.

Für Fahrer, die schon einen sehr hohen Rabatt haben, kann es sich lohnen, auch größere Summen selbst zu bezahlen, um den Rabatt zu retten. Kommt keine Info, sollte man nachfragen, wie viel der Unfallgegner bzw. seine Werkstatt erhalten haben. Die Versicherung kann ausrechnen, bis zu welcher Summe es sich lohnt, den Betrag zurückzuzahlen.