nd-aktuell.de / 06.02.2018 / Berlin / Seite 11

Volksbegehren für Kameras rückt näher

Martin Kröger

Das »Volksbegehren für mehr Videoaufklärung und Datenschutz« hat offenbar sein erstes Ziel erreicht. »Für eine entsprechende Gesetzesänderung sind mehr als 20 000 Unterschriften gesammelt worden«, sagte der frühere Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), der gemeinsam mit dem ehemaligen SPD-Bezirksbürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky, im Aktionsbündnis für das Volksbegehren aktiv ist. In dem mehrstufigen Volksgesetzgebungsverfahren müssen in einer ersten Stufe rund 20 000 gültige Unterschriften zur Einleitung eines Volksbegehrens gesammelt werden, dann muss das Abgeordnetenhaus sich mit dem Vorgang beschäftigen. Falls das Parlament das Begehren nicht übernimmt, sondern ablehnt, beginnt die zweite Stufe: Danach müssen die Initiatoren innerhalb von vier Monaten für einen Volksentscheid etwa 170 000 Unterschriften sammeln. Dann käme es im Anschluss zu einer berlinweiten Abstimmung, bei dem eine Mehrheit der Wähler zustimmen und das Beteiligungsquorum von einem Viertel der Wahlberechtigten erfüllt sein müsste, um erfolgreich zu sein.

Buschkowsky zeigte sich in der »Berliner Morgenpost« überzeugt, dass auch die 170 000 Unterschriften gesammelt werden könnten. Umfragen hätten eine Zustimmung von 80 bis 85 Prozent für die Ziele der Initiative ergeben. »Es gibt in dieser Stadt offenbar mehr vernünftige Menschen als verbohrte Politiker«, sagte Buschkowsky dem Blatt zufolge.

Doch so weit ist es noch nicht. Nach der Übergabe der Unterschriften werden diese von der Landeswahlleiterin auf Richtigkeit geprüft. Außerdem erfolgt nach der ersten Stufe eine »umfassende juristische Bewertung« durch die Verwaltung, wie ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor Kurzem erklärte. Sowohl die Linksfraktion als auch die Grünen hatten unlängst erklärt, dass sie das Videoüberwachungsgesetz für verfassungswidrig halten.