nd-aktuell.de / 22.02.2018 / Berlin / Seite 11

»R2G« gegen Verbrennung von Flaggen

Die rot-rot-grüne Koalition will konsequenter gegen das Verbrennen von Israel-Fahnen vorgehen. Dafür hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses am Mittwoch ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments in Auftrag gegeben. Die Rechtsexperten sollen prüfen, wie gegen das öffentliche Verbrennen von ausländischen Nationalflaggen eingeschritten werden kann.

»Wir sind uns als Koalitionsfraktionen einig, dass das Verbrennen von Israel-Fahnen in der Öffentlichkeit dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und dem Bild Berlins, als Stadt, von der die Schoah ausging, in der Welt massiv schadet«, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Benedikt Lux (Grüne), Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Sven Kohlmeier (SPD).

Das Gutachten soll erörtern, ob die geltende Rechtslage mit Blick auf das Strafrecht, das Versammlungsrecht, sowie das Gefahrenabwehrrecht, der Polizei ausreichend Spielraum einräumt, das öffentliche Verbrennen ausländischer Nationalflaggen im Vorfeld oder während Versammlungen zu unterbinden. »Wir wollen daher eine rechtssichere und rechtsstaatliche Möglichkeit finden, das Verbrennen der Israel-Flagge und von Davidsternen« zu verhindern, so die Rechtspolitiker.

Hintergrund der Initiative sind antisemitische Ausschreitungen bei Demonstrationen im Dezember in Berlin, bei denen Israel-Fahnen verbrannt wurden. Bislang steht nur das verbrennen der Deutschen Fahne unter Strafe. jlo