nd-aktuell.de / 02.03.2018 / Wirtschaft und Umwelt

Die Streifen gehören Adidas

Luxemburg. Der Sportartikelhersteller Adidas muss es nicht hinnehmen, dass ein Wettbewerber zwei parallele Streifen auf seinen Schuhen anbringt. Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Markeneintrag des belgischen Unternehmens Shoe Branding Europe ab. Zuvor hatte dies bereits das EU-Markenamt abgelehnt, da die Gefahr bestehe, dass Verbraucher Schuhe mit zwei beziehungsweise drei Streifen miteinander in Verbindung bringen. AFP/nd