Die Streifen gehören Adidas

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Luxemburg. Der Sportartikelhersteller Adidas muss es nicht hinnehmen, dass ein Wettbewerber zwei parallele Streifen auf seinen Schuhen anbringt. Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Markeneintrag des belgischen Unternehmens Shoe Branding Europe ab. Zuvor hatte dies bereits das EU-Markenamt abgelehnt, da die Gefahr bestehe, dass Verbraucher Schuhe mit zwei beziehungsweise drei Streifen miteinander in Verbindung bringen. AFP/nd

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