nd-aktuell.de / 14.03.2018 / Ratgeber / Seite 24

Mietrechtsurteile im Kürze

Aufzug

Die Installation eines Aufzugs stellt für Mieter im 1. Obergeschoss zumindest dann keine zur Mietzinserhöhung berechtigende Maßnahme dar, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält (Landgericht Berlin, Az. 67 S 81/17).

Betriebskosten

Leasingkosten für eine Heizungsanlage sind im Rahmen des Wärme-Contracting nicht umlagefähig (Amtsgericht Linz am Rhein, Az. 27 C 444/16).

Kautionen

Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution grundsätzlich nur eine Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion; deshalb ist der Vermieter nach Vertragsende nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Inanspruchnahme der Kaution befugt (Landgericht Berlin Az. 67 S 111/17).

Der Vermieter kann dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters zu erwartende Nachforderungen aus künftigen Betriebskostenabrechnungen nicht entgegenhalten, wenn für derartige Nachforderungen das Jobcenter einstandspflichtig ist. In diesem Fall besteht kein schutzwürdiger Sicherungsbedarf mehr für den Vermieter (Amtsgericht Saarbrücken, Az. 4 C 348/16 (04).

Modernisierung

Eine Modernisierungsmieterhöhung ist unwirksam, wenn sie nicht nachvollziehbar darlegt, welcher Anteil von den umgelegten Kosten vorab als Instandsetzungskosten abgezogen worden ist (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az. 227 C 214/16).

Kündigungen

Die Entnahme von Allgemeinstrom zum gelegentlichen Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers im Keller aus einer vorhandenen, frei zugänglichen Mehrfachsteckdose rechtfertigt weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung (Amtsgericht Köln, Az. 222 C 359/15).

Knüpft der Mieter die Besichtigung einer Wohnung durch den dritten Makler innerhalb eines Jahres an die Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung, so liegt darin keine schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters, die den Vermieter zur Kündigung berechtigt (Amtsgericht Landsberg am Lech, Az. 3 C 701/16).

Aus: MieterZeitung 2/2018/nd