nd-aktuell.de / 21.03.2018 / Ratgeber / Seite 24

Ruhezeiten sind einzuhalten

Baulärm und Mietminderung

Pech für Mieter: Rein rechtlich dürfen Handwerker ab sechs Uhr morgens Krach machen. Chancen auf Erfolg mit einer Beschwerde dagegen haben sie jedoch an anderer Stelle.

Hämmern, bohren, Tapeten abkratzen - Bauarbeiten machen Lärm. Die schlechte Nachricht für Mieter: Handwerker dürfen in der Regel schon früh mit ihren lauten Arbeiten beginnen. »Maßgeblich sind die üblichen Ruhezeiten«, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin.

Ruhe zwischen 22 und 6 Uhr

In den meisten Bundesländern gilt: Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr muss Ruhe sein. Davor und danach sind Arbeiten aber durchaus zulässig.

Vermieter um späteren Baubeginn bitten

Wer regelmäßig in der Frühe aus dem Schlaf gerissen wird, kann sich aber an seinen Vermieter wenden. Möglicherweise könnte ein späterer Beginn der Bauarbeiten vereinbart werden.

Lärm durch Handwerker kann Mietmangel sein

Lärm kann auch ein Mietmangel sein, erklärt Ropertz. Im Zweifel hat der Mieter daher das Recht, die Miete zu mindern. Das kann auch gelten, wenn die lauten Bauarbeiten im Nachbarhaus stattfinden. Ist die Mietminderung berechtigt, muss der Vermieter das hinnehmen, auch wenn er nicht selbst für den Lärm verantwortlich ist. DMB/nd