nd-aktuell.de / 28.03.2018 / Ratgeber / Seite 26

BAföG nur für die erste Ausbildung

Wer das Studienfach wechselt oder ein Studium abbricht, bekommt danach in der Regel kein BAföG mehr. Denn der Staat fördert nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) damit nur Erstausbildungen. Darüber und über weitere gesetzliche Regelungen informiert eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Hinsichtlich der Unterstützung für eine Zweitausbildung gibt diese nur in wenigen Ausnahmefällen - und auch dann oft nur als Darlehen mit Zinsen, nicht zinsfrei wie beim regulären BAföG. Wer nach dem Bachelor noch einen Master macht, bekommt aber weiter Geld: Das gilt nicht als zweite oder neue Ausbildung. nd

Weitere Informationen in der Broschüre »Das BAföG« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Broschüre findet man im Internet unter bmbf.de/pub/Das_BafoeG.pdf