nd-aktuell.de / 04.04.2018 / Ratgeber / Seite 25

Rechtsstreit um Kellernutzung

Teilungserklärung einer WEG

Das entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 9 U 14/15) in einem Einzelfall.

Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft richtete in zwei Räumen im Untergeschoss eines Hauses, die sich in seinem Sondereigentum befanden, Küche, Bad und Toilette ein, so dass hier gewohnt werden konnte. Die Miteigentümer forderten den Rückbau.

Das Urteil: Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die in der Teilungserklärung erwähnten Begriffe wie »Hobbyraum« und »Keller« lediglich unverbindliche Nutzungsvorschläge darstellten. Eine Umwidmung zu Wohnräumen werde nicht untersagt. Ausdrücklich wurde im Urteil erwähnt, dass es hier nur um eine zivilrechtliche Fragestellung innerhalb der WEG gehe. Über eventuell baurechtlich Bedenken habe die zuständige Behörde zu entscheiden. LBS/nd