nd-aktuell.de / 25.04.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Ex-Sparkassenchef muss doch nicht vor Gericht

München. Ex-Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch geeinigt. Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird. Es wird daher laut Leiding nicht zu einer Hauptverhandlung kommen. Bei einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen wäre der CSU-Politiker, der seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben hatte, vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei die Staatsanwaltschaft an das Steuergeheimnis gebunden. dpa/nd