Ex-Sparkassenchef muss doch nicht vor Gericht
München. Ex-Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch geeinigt. Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird. Es wird daher laut Leiding nicht zu einer Hauptverhandlung kommen. Bei einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen wäre der CSU-Politiker, der seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben hatte, vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei die Staatsanwaltschaft an das Steuergeheimnis gebunden. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.