Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel (Rheinland-Pfalz) abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin blieb erfolglos, weil die von ihr geltend gemachten Gefahren keinen Grundrechtseingriff begründeten, teilte das Gericht am Freitag mit. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086811.beschwerde-gegen-us-atomwaffen-erfolglos.html