nd-aktuell.de / 09.05.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

BGH prüft Prämien beim variablen Zinssatz

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit Dienstag, ob sogenannte Zinscap-Prämien rechtswidrig sind. Es geht

dabei um die Klausel einer Bank zu Gebühren bei variablen Krediten: Der Kunde bezahlt dafür, dass der Zinssatz für das Darlehen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf. Damit sichert er sich gegen einen übermäßigen Zinsanstieg ab, die Bank wiederum bekommt für ihr Risiko die Gebühr. Strittig ist jedoch vor dem BGH, ob der Kunde diese Gebühr anteilig zurückbekommen muss, wenn er den Kredit vorzeitig ablöst. Die Bank hatte in diesen Fällen die vorab gezahlte Prämie komplett einbehalten. Dagegen zog ein Verbraucherschutzverein vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf war die Klage abgewiesen worden, das Oberlandesgericht hatte ihr jedoch stattgegeben. Der BGH will eine Entscheidung am 5. Juni bekanntgeben. dpa/nd