nd-aktuell.de / 19.05.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Möglicher Vergleich im Streit um A1 mobil

Hannover. Im Streit um die Millionenklage des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil gegen den Bund hat das Landgericht Hannover einen Vergleich angeregt. Demnach sollen statt fester Beträge prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Lkw-Maut an den Bund fließen, wie der Vorsitzende Richter Peter Bordt am Freitag vorschlug. Die Finanzierungslücke der Betreibergesellschaft solle aus einer Finanzspritze gedeckt werden, zu der das Konsortium und der Bund je zur Hälfte beitragen sollten. Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der A1 zwischen Hamburg und Bremen. Zwischen 2008 und 2012 wurde er ausgebaut. Bereits 2017 hatte A1 mobil den Bund auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sieht die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. A1 mobil wird aus den Mauteinnahmen finanziert. In der Finanzkrise brachen die Einnahmen aber ein. dpa/nd