Möglicher Vergleich im Streit um A1 mobil

  • Lesedauer: 1 Min.

Hannover. Im Streit um die Millionenklage des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil gegen den Bund hat das Landgericht Hannover einen Vergleich angeregt. Demnach sollen statt fester Beträge prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Lkw-Maut an den Bund fließen, wie der Vorsitzende Richter Peter Bordt am Freitag vorschlug. Die Finanzierungslücke der Betreibergesellschaft solle aus einer Finanzspritze gedeckt werden, zu der das Konsortium und der Bund je zur Hälfte beitragen sollten. Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der A1 zwischen Hamburg und Bremen. Zwischen 2008 und 2012 wurde er ausgebaut. Bereits 2017 hatte A1 mobil den Bund auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sieht die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. A1 mobil wird aus den Mauteinnahmen finanziert. In der Finanzkrise brachen die Einnahmen aber ein. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal