nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 23

Mitarbeiter haben kein Recht auf Heimarbeit

Nicht jeder Arbeitgeber erlaubt, dass Mitarbeiter Zuhause arbeiten. Die Arbeitnehmer haben auch kein Recht darauf, so Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. »Das Homeoffice ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers. Ob er die einrichtet oder nicht, ist seine unternehmerische Entscheidung.«

Schließlich kommen damit auch Kosten und Risiken auf den Arbeitgeber zu. So muss er sich auch im Homeoffice zum Beispiel um den Arbeitsschutz kümmern und vielleicht einen Teil der Nebenkosten seines Mitarbeiters übernehmen. Einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Homeoffices haben Mitarbeiter damit nicht oder höchstens dann, wenn es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mit entsprechenden Regeln gibt. Agenturen/nd