nd-aktuell.de / 04.07.2018 / Ratgeber / Seite 24

Mietrechtsurteile in aller Kürze

Eigenbedarf

Enthält der Mietvertrag eine Klausel, wonach Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für »Jahre« ausgeschlossen sind, ohne dass der Ausschluss zeitlich begrenzt wird, dann sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen (Landgericht Berlin, Az. 65 S 175/17).

Kündigung

Die Störung des Hausfriedens durch Lärm und Gewalt gegen Mitbewohner sowie die Beleidigung und massive Bedrohung von Nachbarn rechtfertigen die fristlose Kündigung durch den Vermieter (Amtsgericht München, Az. 474 C 18956/16).

Rauchwarnmelder

Die Verweigerung des Zutritts für den Vermieter oder dessen Beauftragte zur Überprüfung/Wartung von Rauchwarnmeldern ist wegen der damit verbundenen Gefahr für die Mietsache und die Mitbewohner des Objekts eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (Landgericht Konstanz, Az. A 11 S 83/17).

Betriebskosten

Eine »Notdienstpauschale« ist nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umlegbar, da die Kosten für die Einrichtung eines Notdienstes den Verwaltungskosten zuzuordnen sind (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az. 215 C 311/17).

Entschädigung

Ein zwar vor Beendigung des Mietverhältnisses bestehender, aber erst danach dem Vermieter angezeigter Mangel führt nicht zu einer Minderung der vom Mieter geschuldeten Nutzungsentschädigung (Landgericht Krefeld, Az. 2 S 65/16).

DSL-Anschluss

Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefon-Hausverteiler zu gewähren. Wird dies vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der eine Minderung von fünf Prozent rechtfertigt (Amtsgericht Wedding, Az. 15a C 99/16).

Aus: MieterZeitung 3/2018