nd-aktuell.de / 22.08.2018 / Ratgeber / Seite 22

Betreuungsdienste sollen in der Pflege aktiv werden dürfen

Das Bundesgesundheitsministerium will den Kreis derjenigen, die ambulante Betreuungsdienste für Pflegebedürftige anbieten dürfen, erweitern, um Pflegekräfte zu entlasten. Leistungen wie Haushaltshilfe oder Begleitung bei Spaziergängen sollen künftig auch von Betreuungsdiensten übernommen werden dürfen. Bisher müssen solche Aufgaben von Pflegekräften übernommen werden. Den Plänen zufolge sollen damit künftig auch Fachkräfte wie Altentherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter Pflegebedürftigen helfen dürfen.

Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung zwar schon bezahlt, können aber häufig von Pflegediensten nicht noch zusätzlich geleistet werden. Deshalb soll die Pflege für reine Betreuungsdienste geöffnet werden, um so mehr Menschen besser zu Hause zu versorgen. Agenturen/nd