Werbung

Betreuungsdienste sollen in der Pflege aktiv werden dürfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesgesundheitsministerium will den Kreis derjenigen, die ambulante Betreuungsdienste für Pflegebedürftige anbieten dürfen, erweitern, um Pflegekräfte zu entlasten. Leistungen wie Haushaltshilfe oder Begleitung bei Spaziergängen sollen künftig auch von Betreuungsdiensten übernommen werden dürfen. Bisher müssen solche Aufgaben von Pflegekräften übernommen werden. Den Plänen zufolge sollen damit künftig auch Fachkräfte wie Altentherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter Pflegebedürftigen helfen dürfen.

Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung zwar schon bezahlt, können aber häufig von Pflegediensten nicht noch zusätzlich geleistet werden. Deshalb soll die Pflege für reine Betreuungsdienste geöffnet werden, um so mehr Menschen besser zu Hause zu versorgen. Agenturen/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.