nd-aktuell.de / 05.09.2018 / Politik / Seite 8

Warlord Bemba darf nicht zur Wahl antreten

Kinshasa. Der frühere Milizenführer Jean-Pierre Bemba darf nicht zur Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo antreten. Eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichts des Landes wurde am Montagabend in Kinshasa veröffentlicht. Als Grund für den Ausschluss von der Wahl nannte das Verfassungsgericht die Verurteilung des früherer Vizepräsidenten Bemba durch den Internationalen Strafgerichtshof wegen Zeugenbestechung. Bemba war Anfang August nach Kongo/Kinshasa zurückgekehrt, nachdem er zehn Jahre wegen Kriegsverbrechen in Haft gesessen hatte. AFP/nd